Bürgergemeindeversammlung
vom 7. Dezember 2011

ÜBERGABE DER BÜRGERRECHTSURKUNDE

Es können folgende Bürgerrechtsurkunden an die Neubürger abgegeben werden:

Der Vorsitzende heisst die Neubürger herzlich willkommen.

DARLEHEN AN DIE GENOSSENSCHAFT WOHNEN IM ALTER FÜR DEN KOPFBAU ÜBER CHF 250'000.—

Die erste Phase „Wohnen im Alter“ in Luterbach mit der Trägerschaft Einwohner- und Bürgergemeinde kann als abgeschlossen betrachtet werden. Was noch zur Realisierung ansteht, ist der Kopfbau. Damit die Genossenschaft den Kopfbau realisieren kann und von der Bank ein entsprechendes Darlehen erhält, braucht die Genossenschaft den Ausweis von Eigenkapital. Die Genossenschaft ist noch jung und es fehlt das notwendige Eigenkapital. Wenn die Bürgergemeinde ein Darlehen sprechen würde, könnte mit dieser Lösung relativ zügig mit der Realisation des Kopfbaus begonnen werden.

Der Kopfbau wird im Spickel Friedhofstrasse/Derendingenstrasse realisiert. Die benötigte Grundfläche beträgt rund 190 m2, bei einer Gebäudehöhe von 7.50 Meter. Vorgesehen ist ein 2-geschossiger Rundbau. Die Kosten belaufen sich auf rund CHF 800’000. Im Parterre möchte die Genossenschaft nach Möglichkeit ein Restaurant bzw. ein Tearoom realisieren. Im ersten Stock könnte sich beispielsweise ein Coiffeur, kombiniert mit Maniküre und Pediküre einmieten. Für die Genossenschaft Wohne im Alter ist es sehr wichtig, dass auch die Phase 2 relativ zügig abgeschlossen werden kann.

Der Bürgerrat hat an seiner Sitzung vom 11. August 2011 beschlossen, der Bürgergemeindeversammlung im Dezember 2011 einen entsprechenden Antrag zu unterbreiten.
Das Kapital von CHF 250'000 könnte aus vorhandenen Mitteln der Bürgergemeinde generiert werden. Der Bürgerrat wäre bereit, dieses Kapital auf fünf Jahre zu einem Zinsfuss von 2% zur Verfügung zu stellen.
Falls die Bürgergemeindeversammlung dieses Vorhaben absegnet, können konkrete Schritte in die Wege geleitet werden. Die Genossenschaft wird einen Interessenten suchen, mit der Absicht, einen längerfristigen Vertrag abzuschliessen, damit beim Innenausbau auch bereits Raumbedürfnisse berücksichtigt werden können.

Das Darlehen über CHF 250'000.— auf 5 Jahre, zu einem Zinssatz von 2% wird mit einigen wenigen Stimmenthaltungen genehmigt.

 

BUDGET FÜR DAS JAHR 2012

In der Bürgerrechnung sind Ausgaben in der Höhe von CHF 315'050.00 und Einnahmen in der Höhe von CHF 319'000.— budgetiert. Das ergibt einen Ertragsüberschuss von CHF 3’950.—.
In der Forstrechnung sind Aufwendungen in der Höhe von Fr. 113'550.00 und Einnahmen in der Höhe von CHF 118'300.— budgetiert. Dies ergibt einen Ertragsüberschuss von CHF 4'750.—.
Der Gesamt-Ertragsüberschuss im Voranschlag 2012 beträgt somit CHF 8'700.—.

Der Bürgerrat hat an der Sitzung vom 10. November 2011 das Budget gutgeheissen und als Antrag an die Bürgergemeindeversammlung verabschiedet.

Das Budget 2012 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 8'700.—wird einstimmig genehmigt.

MITTEILUNGEN

Altlastendossiers der Bürgergemeinde Luterbach

Der Vorsitzende orientiert über den Stand der Altlastendossiers wie folgt: Im Jahre 2001 hat der Staat der Bürgergemeinde Total 10 Altlastendossiers zur weiteren Bearbeitung übermittelt. Sie erstrecken sich über das gesamte Gemeindegebiet, mit Schwerpunkt FC- und Schützengelände. Die Durchführung der Arbeiten muss durch ein geologisch anerkanntes Büro vorgenommen werden. Zuerst wird eine sogenannte Historie (historische Untersuchung) erstellt. Das beauftragte geologische Büro sammelt zu jeder vorhandenen Altlast Daten und Fakten. Zu einem grossen Teil sind diese in den Staatsarchiven oder Gemeindearchiven vorhanden. Aus den so zusammengetragenen Fakten entsteht ein Bericht, welcher über das Ausmass und den Inhalt der Deponie Auskunft gibt. Diese Kosten belaufen sich auf rund CHF 5'000 pro Deponie, bzw. pro Altlast. In einem zweiten Schritt erfolgt die technische Untersuchung. Über Kernbohrungen oder Baggerschlitze wird mitten in der gewesenen Deponie Material entnommen. Diese entnommenen Bodenproben werden anschliessend labortechnisch auf die möglichen Inhaltsstoffe untersucht. Dieser Untersuchungsbericht zusammen mit der Historie und einer Empfehlung des geologischen Büros geht an das Amt für Umwelt. Der Staat entscheidet auf Grund der vorhandenen Fakten und Daten, ob ein Dossier geschlossen werden kann, oder ob allenfalls ein Teil oder dann das ganze Erdreich ausgebaggert werden muss. Im schlimmsten Fall müsste das entnommene Material als Sondermüll entsorgt werden. Die technische Untersuchung kostet nochmals rund CHF. 5‘000. Falls es zur Entnahme von Erdreich und dem darin enthaltenen Material kommt, nehmen die Folgekosten andere Dimensionen an (ab CHF 100'000).

4 Dossiers der Bürgergemeinde Luterbach konnten geschlossen werden, ohne dass es zu historischen und technischen Untersuchungen und Abklärungen gekommen ist. Sechs Dossiers müssen bearbeitet werden. Die schlimmsten Dossiers sind diese auf dem ganzen FC-Areal und dem Areal der Schützen. In diesem Gebiet hatte die Gemeinde Luterbach ihre sogenannten Siedlungsdeponien gehabt.

Sehr positiv wirkt sich die Tatsache aus, dass der Staat die letzten vier Dossiers vorfinanziert. Das aus dem Grund, weil man den Hochwasserschutz und die Renaturierung der Emme auf dem Gemeindegebiet vorantreiben will. Anstatt dass die Bürgergemeinde die Gesamtkosten vorfinanzieren muss, und dann Jahre nach dem Ereignis über einen Verteilschlüssel Geld zurück erhält, ist auf Intervention des Bürgerrats hin beim Staat entschieden worden, dass die ganze Vorfinanzierung der Staat trägt. Die Bürgergemeinde wird nur noch ihren Anteil der Rechnungen bezahlen müssen. Gemäss Aussage der Firma Friedli Partner ist bis zur Stunde nichts Negatives gefunden worden. Auch die Laborberichte zeigen in die positive Richtung. Trotz den verursachten Kosten über alle Dossiers in der Grössenordnung von rund CHF 60'000, welche die Bürgergemeinde bezahlen muss, darf die Rede sein von: „Ende gut, alles gut“.

Revitalisierung/Hochwasserschutz Emme

Urs Nussbaumer führt aus, dass am 29. November 2011 eine Orientierung über das Projekt Revitalisierung/Hochwasserschutz Emme stattgefunden hat. Es betrifft dies den Emmelauf von Biberist bis zur Einmündung in die Aare. Die Emme soll verbreitert werden, damit bei Hochwasser mehr Platz vorhanden ist. Das Ufer soll deshalb schräg abfallend verlaufen und wo dies nicht reicht oder möglich ist, wird ein Damm errichtet. In Biberist wurde die Emme bereits ausgebaggert und verbreitert. In den Gemeinden Biberist, Derendingen und Zuchwil gibt es Altlasten, welche zuerst entsorgt werden müssen.

Die Gesamtkosten werden auf rund CHF 60 Mio. geschätzt. An den Kosten beteiligen sich mehrheitlich der Bund und der Kanton. Die Gemeinden müssen rund 10% der Kosten übernehmen.

An der Orientierung waren verschiedene Interessensgruppen anwesend (Fischervereine, Verantwortliche Wanderwege, Natur- und Vogelschutzverein etc.). Es können nun beim Kanton Stellungnahmen eingereicht werden.

Da der Uferbereich den Einwohnergemeinden gehört, müssen diese auch für die Kosten aufkommen. Auf Luterbach bezogen bedeutet dies, dass der Bürgergemeinde als Waldbesitzerin keine Kosten entstehen.

 

Die nächste Gemeinde-versammlung findet am
2. Mai 2012 statt.